Problempunkt
Die Arbeitgeberin kündigte einem Arbeitnehmer nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit außerordentlich, hilfsweise ordentlich, weil er den Akku seines privaten Elektrorollers im Büro über circa eineinhalb Stunden aufgeladen hatte. Dadurch entstanden Stromkosten von 1,8 Cent. Das Arbeitsgericht Siegen erklärte die Kündigung für unwirksam.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
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