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Teilnahme an Personalgespräch

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Teilnahme an Personalgespräch

Problempunkt

Die Mitarbeiterin ist seit 1982 bei ihrem Arbeitgeber als Altenpflegehelferin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft Bezugnahmeklausel der Bundesangestelltentarifvertrag Anwendung. Weil der Arbeitgeber notleidend war, wollte er mit den Arbeitnehmern das dreizehnte Gehalt für 2006 um 46 % kürzen.

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