„Überflüssige“ Änderungskündigung
Problempunkt
Die Beklagte, ein Verlagsunternehmen, unterhält im Bundesgebiet mehrere Geschäftsstellen. Die Klägerin war als Vertriebskoordinatorin in einer davon beschäftigt. Nach Anhörung und gegen den Widerspruch des Betriebsrats sprach die Beklagte gegenüber der Klägerin eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus, verbunden mit dem Angebot, sie als Vertriebskoordinatorin in einer anderen Geschäftsstelle weiter zu beschäftigen. Die Klägerin nahm das Angebot unter dem Vorbehalt einer Überprüfung seiner sozialen Rechtfertigung an.
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Redaktion (allg.)
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