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„Überflüssige“ Änderungskündigung

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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„Überflüssige“ Änderungskündigung

Problempunkt

Die Beklagte, ein Verlagsunternehmen, unterhält im Bundesgebiet mehrere Geschäftsstellen. Die Klägerin war als Vertriebskoordinatorin in einer davon beschäftigt.

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