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Überstundenpauschale und Verfallsfrist

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Überstundenpauschale und Verfallsfrist

Problempunkt

In dem vom BAG entschiedenen Fall haben sich die Parteien über die Vergütung für Arbeitsstunden gestritten, die der Kläger über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich hinaus erbracht hat. Der Arbeitnehmer war bei der beklagten Arbeitgeberin als Fleischermeister beschäftigt.

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