Überstundenpauschale und Verfallsfrist
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Überstundenpauschale und Verfallsfrist
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall haben sich die Parteien über die Vergütung für Arbeitsstunden gestritten, die der Kläger über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich hinaus erbracht hat. Der Arbeitnehmer war bei der beklagten Arbeitgeberin als Fleischermeister beschäftigt.
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