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Übertragungsfähiger Teil bei Betriebsübergang

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Übertragungsfähiger Teil bei Betriebsübergang

Problempunkt

Der Kläger war seit 2002 als Objektschützer in einer Hochschule tätig, wobei er von unterschiedlichen Wach- und Sicherheitsfirmen eingesetzt wurde. Ab 2008 bis Ende Juni 2012 war er aufgrund eines befristeten Vertrags bei der S GmbH beschäftigt. Diese setzte neben dem Kläger noch drei weitere Mitarbeiter (zwei davon in Teilzeit) ein.

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