Direkt zum Inhalt

Umgehung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Umgehung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Problempunkt

Zur Vermeidung eines Betriebsübergangs hat sich in der Praxis die Zwischenschaltung von Transfergesellschaften etabliert. So werden Mitarbeiter nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags zunächst in eine BQG überführt und erhalten dann - oftmals zu schlechteren Bedingungen - einen Arbeitsvertrag mit dem Betriebserwerber.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium