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Unterrichtung bei Betriebsübergang

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten

Unterrichtung bei Betriebsübergang

Problempunkt

Bei einem Betriebsübergang gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber über. Hierüber und über weitere Einzelheiten hat der bisherige Arbeitgeber die betroffenen Mitarbeiter nach § 613a Abs. 5 BGB zu informieren, wobei die Rechtsprechung strenge Vorgaben an den Inhalt der Unterrichtung macht.

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