Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
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Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
Problempunkt
Der 1948 geborene Kläger war seit 1978 als Produktionshelfer bei der Arbeitgeberin beschäftigt, einem Unternehmen der Automobilzulieferindustrie mit ca. 300 Arbeitnehmern. Er ist in Spanien geboren und dort zur Schule gegangen.
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