Verbindlichkeit einer Weisung
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Verbindlichkeit einer Weisung
Problempunkt
Der Kläger ist als Lehrer beim beklagten Land beschäftigt. Mit Wirkung zum 1.8.2006 wurde er an eine andere Schule umgesetzt. Noch im August widersprach er der Umsetzung. Er forderte die Beklagte auf, diese bis zum 1.9.2006 rückgängig zu machen.
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