Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
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Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
Problempunkt
Bislang ist es insbesondere bei Industriedienstleistern verbreitet, Zweifeln über das Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Arbeitnehmerüberlassung mittels einer „in der Schublade“ bereitliegenden Erlaubnis gem. § 1 Abs.
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