Vergütungspflichtige Arbeitszeit – Abholen von Dienstkleidung
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Vergütungspflichtige Arbeitszeit – Abholen von Dienstkleidung
Problempunkt
Der klagende Arbeitnehmer ist Straßenbahnfahrer und dem Betriebshof W zugeordnet. Es existiert eine Dienstvereinbarung für das Tragen von Dienstkleidung, wonach der Dienstantritt ohne Dienstbekleidung unzulässig ist.
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