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Vergütungspflichtige Arbeitszeit – Abholen von Dienstkleidung

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Vergütungspflichtige Arbeitszeit – Abholen von Dienstkleidung

Problempunkt

Der klagende Arbeitnehmer ist Straßenbahnfahrer und dem Betriebshof W zugeordnet. ­ Es existiert eine Dienstvereinbarung für das Tragen von Dienstkleidung, wonach der Dienstantritt ohne Dienstbekleidung unzulässig ist.

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