Direkt zum Inhalt

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

Problempunkt

Der Kläger war seit 1998 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Automobilindustrie, als Bandarbeiter beschäftigt. Am 27.2.2003 erhielt der Arbeitgeber eine Beschwerde der am benachbarten Arbeitsplatz tätigen, schwerbehinderten Kollegin des Klägers, der Zeugin M. Diese gab an, der Kläger habe sie "gestern" geohrfeigt und versucht, sie auf die Wange zu küssen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium