Verletzung einer ungeschriebenen Vertragspflicht
Problempunkt
Das LAG Sachsen-Anhalt hatte zu prüfen, ob die Verletzung vertraglich oder betrieblich nicht vereinbarter Arbeitspflichten eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen kann.
Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1.1.2004 als Pkw-Verkäuferin beschäftigt. Während ihrer Ausbildung nahm sie erfolgreich an einer Ausbildung zur zertifizierten und geprüften Automobilverkäuferin teil.
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Redaktion (allg.)
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