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Verletzung einer ungeschriebenen Vertragspflicht

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Verletzung einer ungeschriebenen Vertragspflicht

Problempunkt

Das LAG Sachsen-Anhalt hatte zu prüfen, ob die Verletzung vertraglich oder betrieblich nicht vereinbarter Arbeitspflichten eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen kann.

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