Verletzung einer ungeschriebenen Vertragspflicht
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Verletzung einer ungeschriebenen Vertragspflicht
Problempunkt
Das LAG Sachsen-Anhalt hatte zu prüfen, ob die Verletzung vertraglich oder betrieblich nicht vereinbarter Arbeitspflichten eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen kann.
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