Problempunkt
Der Kläger war als Werkzeugmacher bei einem Unternehmen beschäftigt, das 2005 in Insolvenz ging. Der Insolvenzverwalter einigte sich mit dem Betriebsrat auf einen Interessenausgleich und Sozialplan, der auch die Einrichtung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) beinhaltete. Alle Mitarbeiter erhielten im Frühjahr 2006 noch nicht unterschriebene, dreiseitige Verträge zur Überleitung auf die BQG. Der Kläger bekam sechs davon mit jeweils unterschiedlichen Austrittsdaten. Er unterschrieb alle Ende März 2006.
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