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Versagung von Entgelterhöhungen bei Altersteilzeit im Blockmodell

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Versagung von Entgelterhöhungen bei Altersteilzeit im Blockmodell

Problempunkt

Zwischen den Parteien war ein Altersteilzeitverhältnis im Blockmodell vereinbart worden, das jeweils eine dreijährige Arbeits- und Freistellungsphase vorsah.

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