Versetzung einer Pharmaberaterin in anderes Betreuungsgebiet
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Versetzung einer Pharmaberaterin in anderes Betreuungsgebiet
Problempunkt
Die Firma stellt Arzneimittel her und vertreibt diese. Die verheiratete und zwei Kindern unterhaltspflichtige Mitarbeiterin ist seit April 2000 für die Beklagte als Pharmaberaterin im Verordnungsaußendienst als Ansprechpartnerin für Ärzte tätig. Der Arbeitsvertrag regelt Folgendes:
§ 1 ...
... Das Arbeitsgebiet umfasst:
- AB 926.
...
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