Problempunkt
Die Firma stellt Arzneimittel her und vertreibt diese. Die verheiratete und zwei Kindern unterhaltspflichtige Mitarbeiterin ist seit April 2000 für die Beklagte als Pharmaberaterin im Verordnungsaußendienst als Ansprechpartnerin für Ärzte tätig. Der Arbeitsvertrag regelt Folgendes:
§ 1 ...
... Das Arbeitsgebiet umfasst:
- AB 926.
...
§ 16 Dienstversetzung
Die Firma behält sich Gebietsänderungen oder Zuweisung eines anderen Gebiets vor, wenn sich dies aus der weiteren Entwicklung des Außendienstes ergibt.
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Sinn und Zweck von Auflösungsanträgen
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Problempunkt
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Problempunkt
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