Versetzungsklausel - AGB Kontrolle
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Versetzungsklausel - AGB Kontrolle
Problempunkt
Die Kläger waren im Rechnungswesen einer Fluggesellschaft (DHL) in Frankfurt beschäftigt. Die Arbeitgeberin beschloss 2002, das bisher dezentrale Rechnungswesen in Köln zu bündeln und damit alle in der Abteilung Rechnungswesen in Frankfurt anfallenden Tätigkeiten zum 1.4.2004 nach Köln zu verlagern.
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