Versetzungsklausel und -anordnung
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Versetzungsklausel und -anordnung
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1992 bei der Beklagten als Filialleiterin beschäftigt. Sie war zunächst in K-M, dann in der Filiale Frechen (F) tätig. Dort arbeitete sie zusammen mit sieben Mitarbeitern, darunter ihr Ehemann.
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