Vertragsänderung und Annahmeverzug
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Vertragsänderung und Annahmeverzug
Problempunkt
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug.
Die klagende Arbeitnehmerin ist seit 1988 bei der beklagten Arbeitgeberin als gewerbliche Hilfskraft beschäftigt. Im Arbeitsvertrag heißt es u.a.:
"§ 2 Arbeitszeit
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