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Verwirkung des Widerspruchsrechts

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Verwirkung des Widerspruchsrechts

Problempunkt

Der Arbeitgeber hatte den Kläger Mitte Juli 2005 über einen Betriebsübergang Anfang Juli unterrichtet. Dieser erklärte daraufhin schriftlich sein Einverständnis. Der Betriebsübergang fand aber nicht im Juli statt. Mit Schreiben vom 1.10.2005 wurde der Kläger vielmehr darüber informiert, dass der Betriebsübergang mit Wirkung ab Oktober 2005 stattgefunden habe.

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