Problempunkt
Die Klägerin arbeitete seit 1998 für den Beklagten als Erzieherin. Ende 2003 geriet der Beklagte in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Er erfüllte daher die vertraglichen Ansprüche der Klägerin auf Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld für 2003 nur teilweise und für 2004 gar nicht mehr. Im Frühjahr 2005 informierte der Beklagte die Klägerin, dass ein anderer Träger den Betriebsteil, dem sie angehört, zum 1.4.2005 übernimmt und ihr Arbeitsverhältnis auf diesen übergeht. Allerdings werde die Übernahme nur erfolgen, wenn die Mitarbeiter auf ihr rückständiges Weihnachts- und Urlaubsgeld verzichten.
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Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs.
Die
Problempunkt
Der Kläger verlangte von seinem Arbeitgeber Urlaubs- und Weihnachtsgeld für das Kalenderjahr 2020. Der Arbeitgeber hatte
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Die schwerbehinderte
Problempunkt
Der Kläger beanspruchte vom Arbeitgeber Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Die Beklagte zahlte an den Kläger jährlich
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018 bis 2020.
Der
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Im Kern ging es darum, ob die Zahlung von