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Verzicht auf Lohnansprüche wegen Betriebsübergang

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Verzicht auf Lohnansprüche wegen Betriebsübergang

Problempunkt

Die Klägerin arbeitete seit 1998 für den Beklagten als Erzieherin. Ende 2003 geriet der Beklagte in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Er erfüllte daher die vertraglichen Ansprüche der Klägerin auf Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld für 2003 nur teilweise und für 2004 gar nicht mehr.

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