Verzicht auf Lohnansprüche wegen Betriebsübergang
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Verzicht auf Lohnansprüche wegen Betriebsübergang
Problempunkt
Die Klägerin arbeitete seit 1998 für den Beklagten als Erzieherin. Ende 2003 geriet der Beklagte in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Er erfüllte daher die vertraglichen Ansprüche der Klägerin auf Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld für 2003 nur teilweise und für 2004 gar nicht mehr.
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