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Vorbehalte bei übertariflichen Zulagen

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Vorbehalte bei übertariflichen Zulagen

Problempunkt

Der Mitarbeiter erhielt lt. Arbeitsvertrag eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche und anrechenbare betriebliche Ausgleichszulage". Auf diese rechnete der Arbeitgeber die zum 1.5.2005 wirksame Tariferhöhung an. Dagegen wandte sich der Mitarbeiter mit seiner Klage. In der Tat wirft die verwendete Klausel individualrechtlich im Wesentlichen zwei Fragen auf: 1.

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