Warnfunktion einer ungerechtfertigten Abmahnung
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Warnfunktion einer ungerechtfertigten Abmahnung
Problempunkt
Das BAG musste über die Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung entscheiden. Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger, einem Pressefotografen, durch ordentliche Kündigung beendet. Sie begründete dies mit dem Verhalten des Klägers an einem Unglücksort, an dem er Aufnahmen für die Beklagte machte.
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