Problempunkt
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, wirft das eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB sieht vor, dass der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Doch wie weit gehen diese Rechte und Pflichten? Der 7. Senat musste vorliegend klären, ob bei einem Betriebsteilübergang eine im Veräußererbetrieb kraft Tarifbindung bestehende Vergütungsordnung auch im Erwerberbetrieb weitergilt, wenn der Letztere selbst nicht tarifgebunden ist.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Air Berlin als Flugbegleiterin mit Dienstort/Station Düsseldorf beschäftigt. Die Air Berlin
Problempunkt
Einige wahlberechtigte Arbeitnehmer haben die Betriebsratswahl im Betrieb des Standorts Hannover-Stöcken der Volkswagen
Ausgangssituation
Die Arbeitsentgelte in der Pflege werden aktuell durch verschiedene Regelungskomplexe beeinflusst. Im Februar 2022
Problempunkt
§ 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG sieht vor, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten in einem Tarifvertrag von
Im Betrieb eines Einrichtungsunternehmens gab es seit 1992 eine „Betriebsvereinbarung über Entlohnung Verkäufer im Provisionsverkauf“, die
Die Stufenzuordnung ist als Teil der Eingruppierung auch Teil der Mitbestimmung i. S. d. § 99 BetrVG, so das BAG in seinem Beschluss vom