Weitergeltung einer Vergütungsordnung bei Betriebsteilübergang

1. Eine betriebliche Vergütungsordnung gilt nach Betriebsteilübergang fort, wenn der Betriebsteil ohne wesentliche Organisationsänderung fortbesteht.

2. Die Weitergeltung einer betrieblichen Vergütungsordnung nach einem Betriebsteilübergang verstößt weder gegen Art. 9 Abs. 3 GG noch gegen Art. 14 Abs. 1 GG.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 14. August 2013 – 7 ABR 56/11

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Bild: Stefan-Yang / stock.adobe.com
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Problempunkt

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, wirft das eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB sieht vor, dass der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Doch wie weit gehen diese Rechte und Pflichten? Der 7. Senat musste vorliegend klären, ob bei einem Betriebsteilübergang eine im Veräußererbetrieb kraft Tarifbindung bestehende Vergütungsordnung auch im Erwerberbetrieb weitergilt, wenn der Letztere selbst nicht tarifgebunden ist.

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