Direkt zum Inhalt

Widerspruch bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Widerspruch bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers

Problempunkt

Ein Arbeitnehmer war bei einer GmbH & Co. KG beschäftigt. Komplementärin, also persönlich haftende Gesellschafterin der KG, war eine Verwaltungs- GmbH. Die einzige andere Gesellschafterin war die M-GmbH. Beide beschlossen, dass die Verwaltungs-GmbH als Gesellschafterin austritt. Damit erlosch nach den gesellschaftsrechtlichen Regeln die GmbH & Co.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium