Widerspruch bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers
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Widerspruch bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers
Problempunkt
Ein Arbeitnehmer war bei einer GmbH & Co. KG beschäftigt. Komplementärin, also persönlich haftende Gesellschafterin der KG, war eine Verwaltungs- GmbH. Die einzige andere Gesellschafterin war die M-GmbH. Beide beschlossen, dass die Verwaltungs-GmbH als Gesellschafterin austritt. Damit erlosch nach den gesellschaftsrechtlichen Regeln die GmbH & Co.
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