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Widerspruch gegen Arbeitgeberwechsel bei Gesamtrechtsnachfolge

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Widerspruch gegen Arbeitgeberwechsel bei Gesamtrechtsnachfolge

Problempunkt

Im Fall eines Betriebsübergangs gewährt § 613a Abs. 6 BGB den betroffenen Arbeitnehmern das Recht, dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht schützt in zwei Richtungen: Zum einen muss der Mitarbeiter nicht für einen neuen Arbeitgeber arbeiten, den er sich nicht ausgesucht hat.

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