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Wirkung einer A-1-Entsendebescheinigung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Wirkung einer A-1-Entsendebescheinigung

Problempunkt

Eine polnische Gesellschaft hatte Beschäftigte zur Arbeit für ein Unternehmen nach Deutschland entsandt. Entsprechende A-1-Entsendebescheinigungen lagen vor. Eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis i. S. d. AÜG besaß das polnische Unternehmen aber nicht.

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