Wirkung einer A-1-Entsendebescheinigung
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Wirkung einer A-1-Entsendebescheinigung
Problempunkt
Eine polnische Gesellschaft hatte Beschäftigte zur Arbeit für ein Unternehmen nach Deutschland entsandt. Entsprechende A-1-Entsendebescheinigungen lagen vor. Eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis i. S. d. AÜG besaß das polnische Unternehmen aber nicht.
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