Xing-Kontakte als Geschäftsgeheimnis des Arbeitgebers
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Xing-Kontakte als Geschäftsgeheimnis des Arbeitgebers
Problempunkt
Die Klägerin ist ein Softwareunternehmen und bietet Software-Lösungen für Arbeitszeitmanagement und entsprechende Beratungsleistungen an. Die Beklagte war in der Zeit vom 1.2.2007 bis zum 30.9.2012 bei der Klägerin im Bereich "IT-Beratung und Projektmanagement" tätig. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund der ordentlichen Eigenkündigung der Beklagten vom 21.6.2012.
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