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Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung

§§ 4, 28, 32 Abs. 1 BDSG; § 626 BGB

Problempunkt

Der Kläger war als Kraftfahrzeugmechaniker bei der beklagten Kfz-Vertragshändlerin beschäftigt. Nachdem es bei ihr zu Fehlbeständen gekommen war, wies diese zunächst durch Betriebsaushang auf die Differenzen hin, untersagte allen Mitarbeitern – mit Ausnahme der beiden Lageristen – den Zutritt zum Lager und verbot ihnen, Teile aus den Regalen zu entnehmen.

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