Zurückweisung der Kündigung eines Personalleiters
Problempunkt
Der Arbeitnehmer wendet sich gegen eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschreiben war vom Personalleiter K mit dem Zusatz „ppa“ und vom Personalsachbearbeiter G mit dem Zusatz „i. V.“ unterzeichnet. Laut Handelsregister war K Gesamtprokurist der Beklagten und zusammen mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen vertretungsberechtigt. Mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten wies der Kläger die Kündigung mangels Nachweises der Vertretungsberechtigung des Unterzeichners zurück.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
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