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Quelle: pixabay.com
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12-Stunden-Arbeitstage in systemrelevanten Berufen möglich

Laut einem dem Handelsblatt vorliegenden Entwurf plant die Bundesregierung eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung, die eine Verlängerung der Arbeits- und eine Verkürzung der Ruhezeiten von Arbeitnehmern in bestimmten systemrelevanten Berufen ermöglichen würde.

Laut einem dem Handelsblatt vorliegenden Entwurf plant die Bundesregierung eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung, die eine Verlängerung der Arbeits- und eine Verkürzung der Ruhezeiten von Arbeitnehmern in bestimmten systemrelevanten Berufen ermöglichen würde.

Die vom Arbeitsministerium im Konsens mit dem Gesundheitsministerium erarbeitete Verordnung wäre bis Ende Juni befristet und würde eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden möglich machen, wenn sonstige Maßnahmen nicht zum Tragen kämen. Die tägliche Ruhezeit der Arbeitnehmer könnte von elf auf neun Stunden verkürzt werden.

Die Verordnung hätte Auswirkungen auf die Arbeitszeiten – darunter fällt auch die mögliche Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen – von Angestellten u. a. in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie in Landwirtschaft, Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäusern, Geld- und Werttransporten und im Daten- und Netzwerkmanagement.

Redaktion (allg.)

Ausgabe 4/20

Pandemie und Arbeitsrecht

Was dem schweren akuten respiratorischen Syndrom SARS (2003: ca. 8.000 Erkrankte, 800 Todesfälle), den asiatischen Hühnern und östlichen Zugvögeln (2006) sowie den mexikanischen Schweinen (2009) nicht gelang, hat nun ein Pangolin-Schuppentier in Wuhan, China, geschafft: Den Ausbruch einer (Corona, Erreger SARS-CoV-2) Epidemie hervorzurufen, die schon jetzt die meisten Todesfälle verzeichnet – bei 185.067 Infizierten 7.330 Tote (Quelle: Johns Hopkins University, Stand: 17.3.2020, 16:30 Uhr).