12-Stunden-Arbeitstage in systemrelevanten Berufen möglich
Laut einem dem Handelsblatt vorliegenden Entwurf plant die Bundesregierung eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung, die eine Verlängerung der Arbeits- und eine Verkürzung der Ruhezeiten von Arbeitnehmern in bestimmten systemrelevanten Berufen ermöglichen würde.
Die vom Arbeitsministerium im Konsens mit dem Gesundheitsministerium erarbeitete Verordnung wäre bis Ende Juni befristet und würde eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden möglich machen, wenn sonstige Maßnahmen nicht zum Tragen kämen. Die tägliche Ruhezeit der Arbeitnehmer könnte von elf auf neun Stunden verkürzt werden.
Die Verordnung hätte Auswirkungen auf die Arbeitszeiten – darunter fällt auch die mögliche Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen – von Angestellten u. a. in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie in Landwirtschaft, Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäusern, Geld- und Werttransporten und im Daten- und Netzwerkmanagement.
Pandemie und Arbeitsrecht
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