Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz feierte am vergangenen Freitag seinen 17. Geburtstag. Modernisiert wurden die Regelungen seit dem Inkrafttreten am 18.8.2006 nie. Das Bündnis „AGG Reform – Jetzt!“ fordert nun die Stärkung des rechtlichen Antidiskriminierungsschutzes und die Schließung bestehender Schutzlücken. Auch die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman stellte kürzlich Vorschläge zur Modernisierung des AGG vor.
Laut Berichten von lto und der taz seien zentrale Forderungen die Ausweitung der Klagemöglichkeiten sowie des Geltungsbereichs des Gesetzes auf staatliches Handeln und die Einführung weiterer Diskriminierungsmerkmale wie bspw. den sozialen Status. Kritik kommt u. a. von Union und FDP.
Auch der Ampel-Koalitionsvertrag sieht vor, das AGG zu evaluieren und den Rechtsschutz zu verbessern. Laut taz plane die Regierung, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für eine AGG-Reform vorzulegen.
Arbeitsrechtlich relevant sind die Bemühungen, da das AGG auch Regelungen zu Bewerbern, Arbeitnehmern und Auszubildenden vorsieht.
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