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Bild: Rawpixel.com/adobe stock
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Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro

Das Bundeskabinett hat heute die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegt hat. Mit ihr soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar des kommenden Jahres auf 13,90 Euro steigen. Eine weitere Erhöhung zum 1.1.2027 ist ebenfalls vorgesehen. In einem zweiten Schritt steigt der Mindestlohn dann auf 14,60 Euro. Das ist ein Zuwachs von 8,42 % im Jahr 2026 sowie im Folgejahr um 5,04 %. 

Bärbel Bas lobt den errungenen Kompromiss der Mindestlohnkommission. Dieser werde nun verbindlich: „Mit der zweistufigen Anhebung bekommen Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit – und die Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten.“

Mit Blick auf die Arbeitgeber stellte Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Vorfeld der geplanten Erhöhung des Mindestlohns fest: "Das ist keineswegs trivial, was ein Unternehmen da jetzt schultern muss.“

Redaktion (allg.)