Arbeitsmarkt: Entlastung durch Inklusion

Bild: AdobeStock/Ash
Bild: AdobeStock/Ash

Die Vereinten Nationen rufen jährlich am 3.12. den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen aus. Über die hier schlummernden Potenziale berichtet auch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln.

Demnach können Menschen mit Behinderungen zumindest Teil der Lösung des Fachkräftemangels sein und so den angespannten Arbeitsmarkt entlasten.

Im vergangenen Oktober waren rund 165.700 Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet. Diese verfügen zudem häufig über überdurchschnittliche Qualifikationen: Laut der Bundesagentur für Arbeit hatten 54 % der arbeitslosen Menschen mit Behinderung entweder einen Berufs- oder einen Hochschulabschluss. Bei denjenigen ohne Behinderung waren es lediglich 43 %.

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 9/23:

Wie gewinnen Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels und sozialer Medien Mitarbeiter? Viertagewoche, flexible Arbeitsmodelle, Tarifbindung – an Ideen zur...

Sie möchten unsere Premium-Beiträge lesen, sind aber kein Abonnent? Testen Sie AuA-PLUS+ 2 Monate kostenfrei inkl. unbegrenzten Zugriff auf alle Premium-Inhalte, die Arbeitsrecht-Kommentare und alle Dokumente der Genios-Datenbank.

Printer Friendly, PDF & Email

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG.

Die Beklagte ist ein Assistenzdienst. Sie bietet Menschen mit

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember informiert die Bundesagentur für Arbeit (BA) über Chancengleichheit

Menschen mit Behinderung werden – trotz der Beschäftigungspflicht aus § 154 Abs. 1 SGB IX – in der Arbeitswelt noch immer benachteiligt. Obwohl sie im

Das BMAS hat die i. R. d. Programms „ARBEIT: SICHER + GESUND“ (ASUG) erarbeiteten arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen zur Gestaltung

Trotz der andauernden Pandemie und der aktuellen Omikron-Welle besteht am deutschen Arbeitsmarkt die Hoffnung, ohne weitere Eindämmungsmaßnahmen

Am 1. Juni tritt die dritte und letzte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft und damit auch die Regelungen zur sog. Chancenkarte. Dabei