AU-Bescheinigung schon nach telefonischer Rücksprache

Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Angesichts der Coronavirus-Epidemie können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege seit Anfang der Woche nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.

Voraussetzung hierfür ist, dass sie weder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neue Coronavirus nachgewiesen wurde, noch sich in einem Gebiet mit Covid-19-Fällen aufgehalten haben. Diese Regelung gilt auch für Kinder. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt (https://www.kbv.de/html/presse_44754.php).

Rechtlich ist die Maßnahme umstritten, so fragt bspw. Dr. Michel Hoffmann, Küttner Rechtsanwälte, Köln, nach der Zuständigkeit der Verbände für ein solches Verfahren im Alleingang. Faktisch gehe es um eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Hoffmann warnt Ärzte davor, die Pressemitteilung als Freifahrtsschein zu nutzen und quasi automatisiert AU-Bescheinigungen auszustellen oder gar über die Arzthelferinnen ausstellen zu lassen. Den hohen Beweiswert der Rechtsprechung bzgl. einer AU-Bescheinigung spricht er dem neuen Verfahren ab, wobei Arbeitgebern eine Überprüfung faktisch nicht möglich ist.
Insofern wird aufgefordert, von der sicherlich sinnvollen Regelung in der akuten Krisensituation nur in berechtigten Fällen Gebrauch zu machen. Beschäftigte können auch weiterhin nicht eigenständig entscheiden, ob sie zu Hause bleiben; die Sorge um eine Ansteckung oder die eigenmächtig angeordnete Quarantäne sind kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit.

Aktuelle Beiträge zu Epidemien und To-dos für Arbeitgeber sind auch Schwerpunkt in unserer nächsten Ausgabe (AuA 4/20).

Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Printer Friendly, PDF & Email

Die Techniker Krankenkasse (TK) vermeldet im ersten Quartal 2021 mit 3,8 % ihrer rund 5,4 Millionen versicherten Erwerbspersonen einen so niedrigen

Das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen durfte einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Antragstellerin untersagen, das Krankenhaus, in dem sie

Die bis zuletzt umstrittene telefonische Krankschreibung ist seit heute nicht mehr möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und

Ganz aktuell hat sich das BAG (Urt. v. 8.9.2021 – 5 AZR 149/21) mit der Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung beschäftigt. Wir ordnen

Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet, um die Frage klären

Ungeachtet der Corona-Pandemie sanken laut Gesundheitsreport 2021 der Techniker Krankenkasse (TK) bei ihren 5,4 Millionen erwerbstätigen Versicherten