Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist eines der federführenden Ressorts für die nationale KI-Strategie, die vor einem Jahr von der Bundesregierung aufgesetzt wurde. So wollen die Verantwortlichen die Entwicklung und Anwendung künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland vorantreiben. Hierzu wurde nun im Bundesanzeiger eine Förderrichtlinie veröffentlicht, die den klangvollen Namen „zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ trägt. Laut BMAS beginnt damit nun nach der Konzeptionsphase die konkrete Umsetzungsphase der KI-Strategie.
Die Richtlinie schafft die Voraussetzungen für die Förderung von "Lern- und Experimentierräumen" zur betrieblichen Anwendung KI-basierter Systeme. Betriebe, Beschäftigte und Sozialpartner erhalten so die Möglichkeit, eine menschenzentrierte Anwendung von KI im Unternehmen zu erproben. Gleichzeit soll ein Transfer von Technologien in die Betriebe gefördert und die Teilhabe von Beschäftigten unterstützt werden. Bis Freitag, den 22.11.2019 können Arbeitgeber ihre Interessenbekundungen einreichen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) setzt bei der Transformation der Arbeitswelt auf praxisnahe Lösungen unter Einbindung aller Beteiligten: „Nur wenn Unternehmen und Beschäftigte konkret vor Ort den technologischen Wandel partnerschaftlich gestalten, entstehen wirtschaftliche und soziale Innovationen gleichermaßen. Deshalb setzen wir bei der Förderung darauf, dass die Einführung und Anwendung von KI durch die Betriebspartner ausgehandelt wird. Unser Ziel ist mehr Vertrauen.“
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