BMAS veröffentlicht Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit
Das BMAS hat die i. R. d. Programms „ARBEIT: SICHER + GESUND“ (ASUG) erarbeiteten arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit veröffentlicht.
Spätestens seit der Corona-Pandemie sind hybride Arbeitsmodelle fester Bestandteil der Arbeitswelt. Entsprechend sieht der aktuelle Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vor, „zur gesunden Gestaltung des Homeoffice im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen zu erarbeiten“. Von September 2022 bis Oktober 2023 diskutierten die Beteiligten dieses Dialogs in der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ technische, organisatorische, personelle, kulturelle und rechtliche Rahmenbedingungen der Gestaltung guter mobiler Arbeit. Am Ende standen sowohl Herausforderungen als auch Chancen: das notwendige Gleichgewicht zwischen remote und Präsenzarbeit, aber auch die verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 1/24:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Problempunkt
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