Bundestag beschließt Mindestlohn für Azubis

Quelle: pixabay.com
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Ab dem kommenden Jahr erhalten Azubis in Deutschland im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro Ausbildungsvergütung pro Monat. Die Einführung eines entsprechenden Mindestlohns hat der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrats zum „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ gilt als sicher.

Der Betrag erhöht sich in den nächsten Jahren schrittweise auf 620 Euro. Ab dem Jahr 2024 wird dann der Mindestlohn für Azubis automatisch anhand der Lehrlingsgehälter steigen. So soll die Berufsausbildung attraktiver gemacht werden. Derzeit gibt es eine hohe Abbrecherquote und Probleme bei der Besetzung von Lehrstellen.
Arbeitgeber und Gewerkschaften können gemeinsam für einzelne Branchen abweichende Regelungen hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns treffen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass künftig die für die Ausbildung benötigten betrieblichen Lernmittel komplett vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Weiterhin soll noch mehr Azubis eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht werden.

Für die berufliche Fortbildung gibt es neue Bezeichnungen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung zu sichern. So entstehen die Fortbildungsabschlüsse „geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“.

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