In den vergangenen Tagen war eine Debatte über die Entgeltfortzahlung bei Krankheit entbrannt. Ausgangspunkt hierfür war die Forderung des Vorstandsvorsitzenden der Allianz SE Oliver Bäte in einem Interview mit dem Handelsblatt, Beschäftigten am ersten Tag einer Krankmeldung keine Lohnfortzahlung zu gewähren. Zuvor hatte sich bereits die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer für eine Prüfung der Regelung ausgesprochen. Bäte begründete seine Forderung vor allem mit einer Entlastung der Arbeitgeber und Einsparungen bei Sozialausgaben. Er verwies zudem auf den hierzulande hohen Krankenstand und auf Länder wie Schweden, Griechenland und Spanien, in welchen Regelungen zu sog. Karenztage bestehen, an denen keine Lohnfortzahlung erfolgt.
Kritik an der Forderung kam u. a. von der IG Metall, dem DGB und dem Sozialverband Deutschland. Auch DAK-Vorstandschef Andreas Storm rief u. a. dazu auf, die „wachsende Misstrauenskultur“ zu begrenzen. Laut einer Analyse der Krankenkasse wirkt sich zudem das neue Meldeverfahren im Rahmen der eAU auf statistische Erhebungen zum Krankenstand aus und trägt zumindest teilweise zu den hohen Werten bei. Seit dem Start der eAU-Pilotphase am 1. Januar 2022 bzw. der verpflichtenden Einführung ein Jahr später werden alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erfasst, zuvor wurden oftmals nur die Arbeitgeber, nicht jedoch die Krankenkassen informiert.
Während die Reaktionen der Politik unterschiedlich ausfielen, wies das BMAS die Forderungen am gestrigen Donnerstag zurück. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland klar, dass er kein Verständnis für Blaumacher habe, sprach sich aber ausdrücklich gegen eine Einschränkung der Entgeltfortzahlung aus: „Es würde die Menschen hart treffen, die tatsächlich krank sind und die einen geringen Lohn haben, vor allem Frauen“, so Heil.
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