Geflüchtete Ukrainerinnen könnten Engpässe ausgleichen

Bild: pixabay.com
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Die Zahl offener Stellen in Deutschland ist trotz Corona-Pandemie auf einem Rekordhoch. Insbesondere die Entwicklung der Energiepreise sowie Lieferengpässe werden die zukünftige Nachfrage beeinflussen. Die Beschäftigung geflüchteter Ukrainerinnen könnten laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung dem Fachkräftemangel in bestimmten Branchen entgegenwirken.

Unbürokratische Arbeitserlaubnis
Obwohl bisweilen (zu Recht) die Gewährung von Schutz im Vordergrund steht, gilt es dennoch, Perspektiven der gesellschaftlichen und Arbeitsmarktintegration aufzuzeigen. Der Beschluss der EU-Mitgliedstaaten über die Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie führt in einem ersten Schritt dazu, dass ukrainische Flüchtlinge ohne großen Bürokratieaufwand eine Aufenthalts- und damit auch Arbeitserlaubnis erhalten.

Großteil der Ukrainerinnen in akademischen, technischen und medizinischen Berufen
Besondere Engpässe bestehen hierzulande in akademischen, technischen, medizinischen, landwirtschaftlichen und Handwerksberufen. In diesen Teilarbeitsmärken ist es daher für Geflüchtete einfacher, eine Stelle zu finden. Während ukrainische Männer, die möglicherweise zu einem Ausgleich des Fachkräftemangels im Handwerk beitragen könnten, das Land zum jetzigen Zeitpunkt kaum verlassen können, da sie i. d. R. zum Militärdienst eingezogen werden, könnten Ukrainerinnen offene Stellen in akademischen, technischen und medizinischen Berufen besetzen. Denn Zahlen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zeigen, dass ein Großteil der ukrainischen Frauen in diesen Berufen arbeitet.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse problematisch
Die Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie beseitigt nicht alle Hindernisse: Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie die vorhandenen Sprachkenntnisse stellen weiterhin verbreitete Hürden dar. Problematisch könnte zudem die Beschäftigung vieler Ukrainerinnen in Helferberufen sein. Hier sind die Engpässe deutlich weniger umfangreich. Wenn die Arbeitskraft nicht benötigt wird, könnte das die Arbeitsmarktintegration erschweren und verzögern.

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 2/22:

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