Der 6. März war in diesem Jahr der sog. Equal Pay Day. Dieser Tag markiert den Zeitpunkt im Jahr, bis zu dem Frauen statistisch unentgeltlich gearbeitet haben – zumindest wenn der sog. unbereinigte Gender Pay Gap zugrunde gelegt wird.
Was genau bedeutet bereinigt und unbereinigt in diesem Zusammenhang? Die unbereinigte Entgeltdifferenz zwischen Männern und Frauen betrug 2023 in Deutschland 18 %. Während Männer hierzulande durchschnittlich 25,30 Euro pro Stunde verdienten, lag der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen bei 20,84 Euro, wie aus dem Factsheet „Gleichstellung am Arbeitsmarkt?“ der Bertelsmann Stiftung hervorgeht. Dieser Wert bezieht sich auf den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst und differenziert lediglich nach dem Geschlecht, ohne Berücksichtigung struktureller Unterschiede, bspw. hinsichtlich der Qualifikation, der Branchen- und Berufswahl oder der Arbeitszeit. Der sog. bereinigte Gender Pay Gap bezieht hingegen genau diese (und einige weitere) Unterschiede ein. Dieser bereinigte Wert lag 2023 laut der Bertelsmann Stiftung bei 6 %.
Auch eine aktuelle Analyse des Beratungs- und Investmentunternehmen Mercer zeigt, ein sechsprozentiges geschlechtsspezifisches Lohngefälle bei gleicher oder vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit. „Deutsche Unternehmen haben bei ihren Bemühungen, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu reduzieren, einige Fortschritte erzielt. Die anhaltenden Lohnunterschiede machen jedoch deutlich, dass es dringend notwendig ist, geschlechtsspezifische Vorurteile zu bekämpfen“, sagt Dr. Kathrin Schnaufer, Senior Consultant, Rewards bei Mercer.
Doch diese Ansicht ist keineswegs unumstritten. Denn statistisch liegt die Arbeitszeit von Frauen mit einer Differenz von fast acht Stunden pro Woche deutlich unter der von Männern (vgl. Factsheet „Gleichstellung am Arbeitsmarkt?“ der Bertelsmann Stiftung). Andere Erklärungen, die herangezogen werden, sind die Wahl von schlechter bezahlten Berufen durch Frauen, ein geringerer Frauen- als Männeranteil in Führungspositionen sowie häufigere bzw. längerer Erwerbsunterbrechungen. Die Bundeszentrale für politische Bildung identifizierte letztere bereits 2020 unter dem Titel „Geschlechterungleichheiten: Gender Pay Gap“ als eine von drei Hauptursachen für geschlechterspezifische Entgeltungleichheit.
Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 10/23:
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