Nach der am 9.5. vom Vermittlungsausschuss erzielten Einigung zum Regierungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag für den erarbeiteten Kompromiss gestimmt.
Bereits am 16.12.2022 erfolgte der Beschluss des Gesetzentwurfs der Regierung in einer vom Rechtsausschuss abgeänderten Fassung durch das Gremium. In der Abstimmung des Bundesrats konnte am 10.2.2023 jedoch keine Zustimmung erreicht werden. Diese soll nun bereits am heutigen Freitag erfolgen, sodass davon auszugehen ist, dass das Gesetz im Juni in Kraft treten kann.
Der Entwurf soll die einschlägige EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Diese Umsetzung hätte bereits bis zum 17.12.2021 erfolgen müssen. Nach Umsetzungsaufforderung im Januar 2022 hatte die EU-Kommission im vergangenen Februar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und sieben weitere Mitgliedstaaten beim EuGH eigeleitet.
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