Höhere Mindestlöhne in der Pflege

Quelle: pixabay.com
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Die Pflegekommission hat sich Ende Januar 2020 auf höhere Mindestlöhne für die rund 1,2 Millionen Beschäftigten in der Pflege, für die der spezielle Pflegemindestlohn gilt, geeinigt. Pflegehilfskräfte sollen bundesweit einheitlich bis 1.9.2021 pro Stunde 12,50 Euro erhalten. Die stufenweise Erhöhung des Mindestlohns wird in mehreren Etappen vollzogen. Zum 1.4.2021 erhalten qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten 12,20 Euro pro Stunde und im Westen bereits 12,50 pro Stunde. Qualifizierte Pflegekräfte erhalten ab 1.4.2022 einen Mindestlohn i. H. v. 13,20 pro Stunde.
Der Mindestlohn für Pflegefachkräfte steigt hingegen zum 1.7.2021 einheitlich auf 15 Euro und ab 1.4.2022 auf 15,40 Euro pro Stunde.

Zudem soll es für die Beschäftigten einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Bei einer 5-Tage-Woche kommen für das Jahr 2020 zum gesetzlichen Urlaubsanspruch 5 Tage hinzu. Für die Jahre 2021 und 2022 erhöht sich der zusätzliche Anspruch auf 6 Tage.

Das BMAS will auf Grundlage der geschilderten Empfehlungen der Pflegekommission eine Verordnung zur Umsetzung des neuen Pflegemindestlohns erlassen.

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