Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme am Firmenlauf

Quelle: pixabay.com
Quelle: pixabay.com

Beschäftigte haben im Falle eines Unfalls bei einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied das SG Dortmund (Urt. v. 4.2.2020 – S 17 U 237/18).

Die Mitarbeiterin eines Jobcenters hatte zusammen mit 80 Arbeitskollegen an einem von einem privaten Veranstalter organisierten, insgesamt 10.000 Menschen umfassenden Firmenlauf teilgenommen und durch einen Sturz u.a. eine Fraktur des rechten Handgelenks erlitten. Die zuständige BG lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab, da es sich bei dem Firmenlauf weder um Betriebssport noch um eine Gemeinschaftsveranstaltung des Jobcenters gehandelt habe. Hiergegen wandte sich die Klägerin ohne Erfolg.

Nach Auffassung des SG Dortmund hat die Klägerin keinen Anspruch auf Feststellung, dass das Ereignis beim Firmenlauf ein Arbeitsunfall gewesen sei. Die Klägerin habe den Unfall nicht bei der Ausübung ihrer Beschäftigung als solcher oder bei einer Aktivität erlitten, die mit ihrer Beschäftigung in engem rechtlichen Zusammenhang stehe. Sie habe auch nicht an einem (versicherten) Betriebssport teilgenommen. Dieser müsse Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter besitzen sowie diesen Ausgleichszweck durch eine Regelmäßigkeit anstreben. Ferner habe es sich bei der unfallbringenden Tätigkeit nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gehandelt. Maßgebend dafür sei das arbeitgeberseitig verfolgte Ziel, mit der Veranstaltung die Betriebsgemeinschaft zu fördern; auch dieses treffe auf den Firmenlauf nicht zu. Bei der Veranstaltung habe es sich nicht um eine Veranstaltung des Jobcenters gehandelt, sondern sie sei von einem privaten Veranstalter für eine Vielzahl anderer Firmen und deren Beschäftigten organisiert worden; die Läufer der Einrichtung der Klägerin haben nicht einmal 1 % ausgemacht.

Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Printer Friendly, PDF & Email

Der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der

Stürzt ein Mitarbeiter auf einem vom Arbeitgeber organisierten Skitag, der nur skifahrende Mitarbeiter anspricht, handelt es sich hierbei nicht um

Die 2. Kammer des VG Hannover hat die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen (Urt

In vielen Unternehmen stehen aktuell die Weihnachtsfeiern an. Mit der Frage, ob angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie Präsenzweihnachtsfeiern

Mehr als drei Viertel der tariflich organisierten Arbeitgeber gewähren Weihnachtsgeld. Unterliegen Arbeitgeber keinem Tarifvertrag, schütten 42 % von

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an