Krankschreibung per Telefon jetzt für 14 Tage möglich
Nachdem sich wegen der Corona-Krise die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband bereits auf die Möglichkeit verständigt hatten, AU-Bescheinigungen für bis zu sieben Tage bei leichten Atemwegserkrankungen vom Arzt am Telefon ausstellen zu lassen, einigten sich die Experten auf eine Verlängerung der Maßnahme.
Nunmehr ist die Krankschreibung unter den kommunizierten Voraussetzungen für bis zu zwei Wochen möglich. Diese Regelung ist zunächst bis zum 23.6.2020 befristet und gilt vor allem für Patienten, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht und lediglich leichte Beschwerden vorliegen.
Weitere umfangreiche Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise erhalten Sie in der kommenden Ausgabe AuA 4/20, die Anfang April erscheint, sowie auf dieser Seite. Beachten Sie auch unsere aktuellen Webinare zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen.
