Sei es, weil sie selbst unter Druck stehen oder ihnen die eigene Autorität zu Kopf gestiegen ist: Viele Führungskräfte sehen es noch immer als zielführend und selbstverständlich an, mithilfe ihrer Position eigene Interessen durchzusetzen – und missbrauchen dabei ihre Macht. Sie sollten diese jedoch zum Wohl des Unternehmens und damit auch der Mitarbeiter einsetzen.
Machtmissbrauch kann verschiedene Ausprägungen haben. Eine altbekannte ist das Mobbing. Gesetzlich definiert ist der Begriff nicht und auch sonstige arbeitsrechtliche Regelungen gibt es kaum. Einen Tatbestand, der dem Ganzen sehr nahekommt, enthält § 3 Abs. 3 AGG. Dort ist u. a. die Rede von einem von "Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen" gekennzeichnetem Umfeld. Geht dieses Verhalten von Vorgesetzten aus, spricht man auch von Bossing. Es schafft eine feindliche Arbeitsumgebung, die bei den Opfern das Gefühl der Ausweglosigkeit verursachen kann. Daher ist es kaum verwunderlich, dass ihre Leistung häufig abnimmt oder sie sogar arbeitsunfähig sind, was wiederum von Nachteil für das Unternehmen ist.
Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di sind Vorgesetzte für mindestens jeden zweiten Mobbingfall verantwortlich oder daran beteiligt. Es handelt sich also um ein nicht zu unterschätzendes Phänomen, welches von kleinere „Sticheleien“ im Arbeitsalltag über das Auftragen nicht zu bewältigender Arbeitspensen bis zur Versagung oder gar dem Entzug wichtiger Projekte reicht. Für Betroffene ist es nicht zuletzt aufgrund hoher Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast schwierig, sich gegen solche Verhaltensweisen zur Wehr zu setzen. Dennoch besteht ein arbeitgeberseitiges Präventionsinteresse, um solche Situation erst gar nicht entstehen zu lassen.
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