Mobbing und Bossing

Teure Angelegenheit für Unternehmen

Besonders das Arbeitsverhältnis ist anfällig für Mobbing. Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aus dem Jahr 2018 kam zu dem Ergebnis, dass ca. 17,1 % der befragten Arbeitnehmer bereits Opfer von Mobbing waren. Dabei gaben fast doppelt so viele Befragte an, von ihrem Vorgesetztenstatt von ihren Arbeitskollegengemobbt worden zu sein. Die Mehrzahl der befragten Arbeitnehmer war somit Opfer von sog. Bossing, alsoMobbing durch Vorgesetzte. Ein solches Fehlverhalten der Führungskräfte kann Arbeitgeber u. U. teuer zu stehen kommen.

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 Bild: studiostoks/stock.adobe.com
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Was ist Mobbing?

Mobbing kann enorme Auswirkungen auf die Arbeitsatmosphäre, die Arbeitsergebnisse und die Gesundheit der Betroffenen haben. Es gibt jedoch keine eigene Anspruchsgrundlage, mit der sich Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer wegen Mobbing zur Wehr setzen können. Auch ist Mobbing kein rechtlicher Begriff, was ein einheitliches Verständnis der Mitarbeiter und der Gerichte erschwert. Nach Ansicht des BAG ist sog. Mobbing das „systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ (BAG, Beschl. v. 14.1.2015 – 7 ABR 95/12).

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Sven Goldstein

Sven Goldstein
LL.M. (UCT), Rechtsanwalt, Arvantage – Kanzlei für Arbeitsrecht, Berlin

Doris Kilg

Doris Kilg
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin, Arvantage – Kanzlei für Arbeitsrecht, Berlin

· Artikel im Heft ·

Mobbing und Bossing
Seite 16 bis 19
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