Der EuGH hat am 18. Oktober 2022 (C-677/20) ein Urteil gefällt, das über den entschiedenen Sachverhalt hinaus weitreichende Wirkung entfalten dürfte. Die Zutaten hierzu sind die Europäische Aktiengesellschaft SE, das Mitbestimmungsrecht, ein Softwarekonzern aus Walldorf und zwei deutsche Gewerkschaften.
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