Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände kritisiert Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der mitbestimmungsrechtlichen Regelungen der Umwandlungsrichtlinie

Bild: pixabay.com
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (MgFSG) vorgelegt. Zu diesem hat sich die Vereinigung der Deutschen Führungskräfteverbände (ULA) nun in einer Stellungnahme geäußert.

Der Referentenentwurf sieht u. a. ausdrücklich vor, Arbeitnehmern im Rahmen der Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie keine Mitbestimmungsrechte zu entziehen. Bei leitenden Angestellten (LA) handelt es sich zwar um eine von den übrigen Arbeitnehmern deutlich abgegrenzte Gruppe, dennoch sind sie bezüglich der Unternehmensmitbestimmung der Arbeitnehmerseite zuzurechnen. Die ULA sieht in den Regelungen des Entwurfs die Verfehlung dessen eigener Zielsetzung, nämlich des Erhalts der Mitbestimmungsrechte aller Arbeitnehmergruppen in der EU.

Grundsätzlich stuft die Vereinigung den Entwurf positiv ein. Es handele sich um ein „geeignetes Mittel“, um „die komplexen Umsetzungsaufgaben bezüglich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer aufgrund der europäischen Richtlinien in einem Gesetz zusammenzufassen“. Kritisch sieht sie hingegen den vorgesehenen Umfang der Mitbestimmungsrechte der LA. Der hier stattfindende „schleichende Rechtsverlust“ sei unvereinbar mit fundamentalen Rechtsgedanken der Richtlinien der EU.

Die ULA fordert eine grundsätzliche Reform des Mitbestimmungsrechts der Europäischen Aktiengesellschaften sowie den Erhalt des Mitbestimmungsniveaus in Deutschland durch Zusicherung jeweils eines Sitzes eines LA-Vertreters im sog. Besonderen Verhandlungsgremium und im späteren Aufsichtsgremium.

 

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