Auch fernab der Themen Arbeits- und Datenschutz tummeln sich spezialisierte Mitarbeiter im Unternehmen, die zuständig für die Überwachung und Umsetzung besonderer Vorschriften sind. Zusammengefasst handelt es sich um Betriebsbeauftragte mit teilweise sehr speziellen Aufgaben. Die Bestellung solcher Personen ist oft sogar gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb widmen wir uns in dieser Folge einmal diesen betrieblichen Experten in einem Überblick.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 3/23:
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